RS Vwgh 2020/2/13 Ra 2018/01/0040

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.02.2020
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VwGVG 2014 §24
ZustG

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2012/16/0123 E 19. Juni 2013 RS 1

Stammrechtssatz

Dem rechtswidrigen Unterbleiben einer mündlichen Verhandlung ist es gleichzuhalten, wenn zwar eine Verhandlung durchgeführt worden ist, der Partei aber die Ladung zur Verhandlung nicht wirksam zugestellt wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2018010040.L01

Im RIS seit

18.05.2020

Zuletzt aktualisiert am

18.05.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten