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L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag VorarlbergNorm
AVG §38Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2019/06/0100Ra 2019/06/0101Rechtssatz
Es trifft nicht zu, dass die Frage, ob die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ferienwohnungsbewilligung nach dem Vlbg RPG 1996 vorliegen, vom LVwG als Vorfrage zu beurteilen gewesen wäre. Vielmehr ist im Hinblick auf die Vorschriften des § 18 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 28 Abs. 2 und 3 Vlbg BauG 2001 die Erteilung einer Bewilligung zur Änderung der Verwendung einer Wohnung als Ferienwohnung unter anderem nur dann zulässig, wenn ein rechtskräftiger anderer Bescheid (die Ferienwohnungsbewilligung nach § 16 Vlbg RPG 1996) vorliegt (vgl. etwa VwGH 30.6.1994, 91/06/0174, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019060098.L02Im RIS seit
18.05.2020Zuletzt aktualisiert am
18.05.2020