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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1332Rechtssatz
Wenn im Wiedereinsetzungsantrag in keiner Weise dargelegt wird, ob irgendwelche Kontrolleinrichtungen vorgesehen sind oder ob jemals eine Kontrolle der manipulativen Vorgänge im Kanzleibetrieb oder der Kanzleiangestellten erfolgt ist, kann von einer Organisation des Kanzleibetriebes, die eine fristgerechte Setzung von Vertretungshandlungen mit größtmöglicher Zuverlässigkeit sicherstellt, und von einer wirksamen Überwachung keine Rede sein. Fehlt es an einem diesbezüglichen Vorbringen, liegt jedenfalls kein bloß minderer Grad des Versehens vor (vgl. etwa VwGH 23.7.2013, 2013/05/0115; ferner etwa VwGH 19.9.2017, Ra 2017/20/0102, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019050076.L05Im RIS seit
18.05.2020Zuletzt aktualisiert am
18.05.2020