RS Vwgh 2020/3/30 Ra 2019/05/0076

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.03.2020
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ABGB §1332
VwGVG 2014 §33 Abs1

Rechtssatz

Wenn im Wiedereinsetzungsantrag in keiner Weise dargelegt wird, ob irgendwelche Kontrolleinrichtungen vorgesehen sind oder ob jemals eine Kontrolle der manipulativen Vorgänge im Kanzleibetrieb oder der Kanzleiangestellten erfolgt ist, kann von einer Organisation des Kanzleibetriebes, die eine fristgerechte Setzung von Vertretungshandlungen mit größtmöglicher Zuverlässigkeit sicherstellt, und von einer wirksamen Überwachung keine Rede sein. Fehlt es an einem diesbezüglichen Vorbringen, liegt jedenfalls kein bloß minderer Grad des Versehens vor (vgl. etwa VwGH 23.7.2013, 2013/05/0115; ferner etwa VwGH 19.9.2017, Ra 2017/20/0102, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019050076.L05

Im RIS seit

18.05.2020

Zuletzt aktualisiert am

18.05.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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