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L37152 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag KärntenNorm
AVG §8Rechtssatz
Das den Nachbarn zustehende Antragsrecht nach § 34 Abs. 3 und 4 Krnt BauO 1996 setzt unter anderem voraus, dass die Ausführung des betreffenden Vorhabens ein ihnen zukommendes subjektivöffentliches Recht im Sinn der darin genannten Bestimmungen der Krnt BauO 1996 verletzt.
Schlagworte
Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020060079.L01Im RIS seit
18.05.2020Zuletzt aktualisiert am
18.05.2020