RS Vwgh 2020/4/2 Ra 2020/03/0037

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Veröffentlicht am 02.04.2020
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/10 Grundrechte
20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht
93 Eisenbahn

Norm

EisbEG 1954 §37 Abs1
EisenbahnG 1957 §31g
StGG Art5
VwRallg

Rechtssatz

Ein Rückübereignungsanspruch kann auch nicht etwa in dem Fall vor Ablauf der für die Verwirklichung des den Enteignungszwecks bildenden Projekts festgelegten Frist gestellt werden, wenn damit die Zehnjahresfrist des § 37 Abs. 1 letzter Satz EisbEG 1954 überschritten würde.

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020030037.L03

Im RIS seit

18.05.2020

Zuletzt aktualisiert am

18.05.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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