RS Lvwg 2020/4/14 LVwG-AV-1192/001-2019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.04.2020
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

14.04.2020

Norm

AWG 2002 §1 Abs3
AWG 2002 §15 Abs5
AWG 2002 §15 Abs5a
AWG 2002 §73 Abs1

Rechtssatz

Ist die Begutachtungsplakette abgelaufen, ist keine Gewähr dafür gegeben, dass das Fahrzeug betriebssicher ist und somit keine Gefahr besteht, dass Flüssigkeiten aus dem Fahrzeug austreten können. Bereits die Möglichkeit der Gefährdung der Umwelt durch beispielsweise einen Flüssigkeitsaustritt aus einem Fahrzeug reicht aus, um gegen das AWG zu verstoßen.

Schlagworte

Umweltrecht; Abfallwirtschaft; Behandlungsauftrag; Altfahrzeug; Lagerung; Gefährdung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.1192.001.2019

Zuletzt aktualisiert am

14.05.2020
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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