Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
14.04.2020Norm
AWG 2002 §1 Abs3Rechtssatz
Ist die Begutachtungsplakette abgelaufen, ist keine Gewähr dafür gegeben, dass das Fahrzeug betriebssicher ist und somit keine Gefahr besteht, dass Flüssigkeiten aus dem Fahrzeug austreten können. Bereits die Möglichkeit der Gefährdung der Umwelt durch beispielsweise einen Flüssigkeitsaustritt aus einem Fahrzeug reicht aus, um gegen das AWG zu verstoßen.
Schlagworte
Umweltrecht; Abfallwirtschaft; Behandlungsauftrag; Altfahrzeug; Lagerung; Gefährdung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.1192.001.2019Zuletzt aktualisiert am
14.05.2020