RS OGH 2019/12/19 6Ob210/19d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.12.2019
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Norm

AktG §230 Abs2
GmbHG §41
UmwG §2

Rechtssatz

Der Bestandschutz bezieht sich auf alle Mängel der Umwandlung (Verschmelzung) unabhängig von der Schwere des Mangels. Nach der Eintragung der Umwandlung (Verschmelzung) in das Firmenbuch kann selbst bei schwersten Mängeln keine Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage erhoben werden; vor Eintragung erhobene Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklagen müssen in Schadenersatzklagen geändert oder auf Kosten eingeschränkt werden.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Bestandschutz, Umwandlung, Beschlussmangel, Firmenbucheintragung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0133049

Im RIS seit

13.05.2020

Zuletzt aktualisiert am

13.05.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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