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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §23Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2009/08/0121 E 11. Juli 2012 VwSlg 18456 A/2012 RS 4Stammrechtssatz
Der Begriff des Gewerbebetriebes nach § 23 EStG 1988 deckt sich nicht mit jenem der gewerbsmäßigen Tätigkeit iSd § 1 Abs. 2 GewO (vgl. Jakom/Baldauf EStG, 2011, § 23 Rz 7). Aus dem Umstand, dass "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" vorliegen, kann somit nicht abgeleitet werden, dass sich diese Einkünfte ausschließlich auf die Tätigkeit auf Grund einer Gewerbeberechtigung beziehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019080109.L03Im RIS seit
12.05.2020Zuletzt aktualisiert am
12.05.2020