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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1Rechtssatz
Die Abgabenbehörde und das Bundesfinanzgericht haben - auch im Rahmen der Geltendmachung von außergewöhnlichen Belastungen - die Angaben des Steuerpflichtigen zu prüfen und zu würdigen und gegebenenfalls Nachweise einzufordern (vgl. Fuchs in Doralt et al, EStG20, § 34 Tz 7).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RO2018130013.J01Im RIS seit
12.05.2020Zuletzt aktualisiert am
12.05.2020