RS Vwgh 2020/2/26 Ro 2018/13/0013

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Veröffentlicht am 26.02.2020
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §115 Abs1
EStG 1988 §34

Rechtssatz

Die Abgabenbehörde und das Bundesfinanzgericht haben - auch im Rahmen der Geltendmachung von außergewöhnlichen Belastungen - die Angaben des Steuerpflichtigen zu prüfen und zu würdigen und gegebenenfalls Nachweise einzufordern (vgl. Fuchs in Doralt et al, EStG20, § 34 Tz 7).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RO2018130013.J01

Im RIS seit

12.05.2020

Zuletzt aktualisiert am

12.05.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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