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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §34 Abs6Rechtssatz
Mehraufwendungen aus einer Unterbringung in einem Alters- oder Pflegeheim erwachsen nur dann zwangsläufig, wenn ein derartiger Pflege- oder Betreuungsbedarf gegeben ist. Im Hinblick auf Prozesskosten ist ein derartiger spezifischer Zusammenhang der Mehraufwendungen mit einem Pflege- oder Betreuungsbedarf nicht erforderlich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RO2018130013.J02Im RIS seit
12.05.2020Zuletzt aktualisiert am
12.05.2020