RS Vwgh 2020/2/26 Ro 2018/13/0013

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Veröffentlicht am 26.02.2020
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §34 Abs6

Rechtssatz

Mehraufwendungen aus einer Unterbringung in einem Alters- oder Pflegeheim erwachsen nur dann zwangsläufig, wenn ein derartiger Pflege- oder Betreuungsbedarf gegeben ist. Im Hinblick auf Prozesskosten ist ein derartiger spezifischer Zusammenhang der Mehraufwendungen mit einem Pflege- oder Betreuungsbedarf nicht erforderlich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RO2018130013.J02

Im RIS seit

12.05.2020

Zuletzt aktualisiert am

12.05.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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