Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
22.04.2020Norm
VStG §44a Z1Rechtssatz
Eine Auflage: „Im Bereich der Bergstation der 6er-Sesselbahn X ist durch geeignete Absperrungen und Hinweise sicherzustellen, dass ein Abfahren außerhalb der bewilligten Piste, zB nach Y bzw in Richtung Ztal, nicht möglich ist“ ist nicht ausreichend bestimmt genug, um darauf eine Bestrafung wegen Nichteinhaltung dieser Auflage zu stützen.
Schlagworte
Naturschutz, Bescheidauflage, ausreichende Bestimmtheit, StrafbarkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGVO:2020:LVwG.1.331.2019.R15Zuletzt aktualisiert am
04.05.2020