RS Lvwg 2020/3/23 LVwG-S-1063/001-2019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.03.2020
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

23.03.2020

Norm

GewO 1994 §366 Abs1 Z1
GewO 1994 §366 Abs1 Z3
VStG 1991 §44a Z1
VStG 1991 §32 Abs2

Rechtssatz

Das gemäß § 44a Z 1 VStG an die Umschreibung der als erwiesen angenommenen Tat zu stellende Erfordernis wird nicht nur von Delikt zu Delikt, sondern auch nach den jeweils gegebenen Begleitumständen in jedem einzelnen Fall ein verschiedenes, weil an den erwähnten Rechtsschutzüberlegungen zu messendes, sein.

Schlagworte

Gewerberecht; Verwaltungsstrafe; Verfahrensrecht; Tatvorwurf; Konkretisierung; Verfolgungshandlung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.S.1063.001.2019

Zuletzt aktualisiert am

04.05.2020
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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