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10/10 GrundrechteNorm
MRK Art9 Abs1Rechtssatz
Neben den positiven Religionsfreiheiten können Eingriffe in die negative Religionsfreiheit vor allem Handlungsverpflichtungen, wie religiöse Handlungen oder sonstige Formen religiöser Ehrerbietung sein (vgl. VfGH 9.3.2011, G 287/09). (Hier: In der bloßen Anwesenheit bei einer kirchlichen Begräbnisfeier kann als Ausfluss der Zugehörigkeit zu einem Wachkörper kein Eingriff in die Religionsfreiheit erkannt werden.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RO2018090003.J03Im RIS seit
04.05.2020Zuletzt aktualisiert am
04.05.2020