RS Vwgh 1983/11/28 82/11/0270

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Veröffentlicht am 28.11.1983
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Index

AVG
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §74

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0985/80 E 21. November 1980 RS 7

Stammrechtssatz

Die vorläufige Entziehung der Lenkerberechtigung nach § 74 KFG bewirkt nicht dessen gänzliches Erlöschen, sodass die Wiedererteilung einer Lenkerberechtigung beantragt werden müsste, sondern sie lebt nach Ablauf der Entziehungsdauer wieder auf (Hinweis B 27.6.1980, 2260/78).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1982110270.X16

Im RIS seit

06.08.2020

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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