Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
30.03.2020Norm
BAO §4 Abs1Rechtssatz
Schon im Hinblick auf den mit einer Feststellung gemäß § 63 Abs 7 NÖ BO 2014 verbundenen Vermögenseingriff muss einem betroffenen Bauwerber besonders deutlich bewusstgemacht werden, dass eine grundlegende Feststellung getroffen wird, die später im Rahmen eines folgenden Abgabenverfahrens nicht mehr gesondert bekämpft werden kann. Daran knüpft der Anspruch, dass eine Feststellung im Sinne dieser Norm auch unzweifelhaft als solche erkennbar sein muss.
Schlagworte
Finanzrecht; Stellplatz-Ausgleichsabgabe; Entstehung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.1194.001.2019Zuletzt aktualisiert am
29.04.2020