Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
30.03.2020Norm
BAO §4 Abs1Rechtssatz
Ein Abgabentatbestand wird nach der NÖ BO 2014 erst mit dem Abspruch der Baubehörde im Baubewilligungsbescheid über die Anzahl der zu errichtenden beziehungsweise der fehlenden Stellplätze verwirklicht (VwGH 2011/17/0172, zur vergleichbaren Rechtslage nach der Wiener Bauordnung VwGH 2009/17/0264).
Schlagworte
Finanzrecht; Stellplatz-Ausgleichsabgabe; Entstehung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.1194.001.2019Zuletzt aktualisiert am
29.04.2020