Entscheidungsdatum
27.03.2020Norm
BBG §42Spruch
Gekürzte Ausfertigung des am 06.03.2020 mündlich verkündeten Erkenntnisses
I413 2225443-1/29E
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Dr. Martin ATTLMAYR, LL.M. als Vorsitzender und den Richter Dr. Harald NEUSCHMID sowie die fachkundige Laienrichterin Dr. Heike MORODER als Beisitzer über die Beschwerde von XXXX, vertreten durch RA XXXX, gegen den Bescheid des Sozialministeriumservice, XXXX (SMS) vom XXXX, Zl. XXXX, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 06.03.2020 beschlossen:
A)
Die Voraussetzung für die Ausstellung des Behindertenpasses mit der Zusatzeintragung
"Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter
Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung" in den Behindertenpass liegen seit
18.06.2019 befristet bis zum 17.06.2021 vor.
B)
Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.
Text
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.
Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 06.03.2020 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde.
Schlagworte
Behindertenpass, gekürzte Ausfertigung, ZusatzeintragungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:BVWG:2020:I413.2225443.1.00Zuletzt aktualisiert am
30.04.2020