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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §56Rechtssatz
Für die dienstrechtliche Frage der Abgrenzung zwischen der Zuweisung einer vorübergehenden Verwendung und jener einer Dauerverwendung ist maßgeblich, ob eine Befristung der in Rede stehenden Maßnahme erkennbar ist (vgl. VwGH 10.10.2012, 2010/12/0198; zur Maßgeblichkeit des Gesichtspunkts, ob vor oder spätestens anlässlich der Zuweisung von Arbeitsplatzaufgaben eine Befristung der dem Beamten nach der damaligen Weisungslage zugeordneten Arbeitsplatzaufgaben vorgenommen wurde, auch VwGH 21.1.2015, Ro 2014/12/0029).
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteMaßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltOrganisationsrecht Diverses Weisung Aufsicht VwRallg5/4Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019120059.L03Im RIS seit
29.04.2020Zuletzt aktualisiert am
29.04.2020