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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BDG 1979 §236d idF 2018/I/060Rechtssatz
Die Nichtanrechnung von die Ernennungsvoraussetzungen herstellenden Schul- und Studienzeiten bei Ermittlung der beitragsgedeckten Gesamtdienstzeit im Sinn von § 236d BDG 1979 hat unabhängig davon zu erfolgen, in welchem Lebensalter diese Zeiten zurückgelegt wurden. Die im Ergebnis erfolgte Nichtanrechnung dieser Zeiten konnte somit nur eine Ungleichbehandlung von Zeiten nach ihrer Art bilden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019120022.L02Im RIS seit
29.04.2020Zuletzt aktualisiert am
29.04.2020