RS Vwgh 2020/2/19 Ra 2019/12/0022

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Veröffentlicht am 19.02.2020
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §236d idF 2018/I/060
B-VG Art133 Abs4
VwGG §34 Abs1

Rechtssatz

Die Nichtanrechnung von die Ernennungsvoraussetzungen herstellenden Schul- und Studienzeiten bei Ermittlung der beitragsgedeckten Gesamtdienstzeit im Sinn von § 236d BDG 1979 hat unabhängig davon zu erfolgen, in welchem Lebensalter diese Zeiten zurückgelegt wurden. Die im Ergebnis erfolgte Nichtanrechnung dieser Zeiten konnte somit nur eine Ungleichbehandlung von Zeiten nach ihrer Art bilden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019120022.L02

Im RIS seit

29.04.2020

Zuletzt aktualisiert am

29.04.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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