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L92004 Sozialhilfe Grundsicherung Mindestsicherung OberösterreichNorm
AVG §56Rechtssatz
§ 7 Abs. 2 Z 4 Oö. MSG 2011 stellt keine Grundlage für eine "Auflage" zur Suche einer kostengünstigeren Wohnung dar, handelt es sich doch schon nach dem Einleitungssatz des Abs. 2 legcit. nur um die beispielhafte Aufzählung tauglicher Bemühungshandlungen iSd Abs. 1 legcit., und damit nicht um eine Rechtsgrundlage für eine Auftragserteilung. Darüber hinaus wird in der Z 4 legcit. auf "nach diesem Landesgesetz aufgetragene Maßnahmen" verwiesen, also auf Maßnahmen, die auf der Grundlage des Oö. MSG 2011 aufgetragen wurden. Dass diese Bestimmung selbst Grundlage für solche Aufträge wäre, legt der Wortlaut daher nicht nahe. Dementsprechend verweisen auch die Erläuterungen hierzu (vgl. AB Blg 434/2011 27. GP, 37) auf § 19 Oö. MSG 2011, der seinerseits ausdrücklich von - nicht selbstständig anfechtbaren - Auftragserteilungen spricht.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019100032.L04Im RIS seit
29.04.2020Zuletzt aktualisiert am
29.04.2020