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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52Rechtssatz
In einem Fall, in dem die Zusatzeintragung "Notwendigkeit einer Begleitperson" in den Behindertenpass gemäß § 42 Abs. 1 des BBG 1990 verfahrensgegenständlich ist, sind - regelmäßig unter Beiziehung eines ärztlichen Sachverständigen - die Art der Gesundheitsschädigung des Betroffenen und deren Konsequenzen für die allfällige Notwendigkeit der Beiziehung einer Begleitperson darzustellen.
Schlagworte
Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung ArztEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RO2014110024.J01Im RIS seit
29.04.2020Zuletzt aktualisiert am
29.04.2020