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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §58 Abs2Rechtssatz
Im Rahmen der Rechtmäßigkeitskontrolle einer auf § 37 Abs. 1 FM-GwG 2017 gestützten Veröffentlichung hat das VwG in seinem Erkenntnis zu begründen, ob die Verlautbarung zum Kreis der nach der genannten Vorschrift zu veröffentlichenden Daten zählt und insbesondere, weshalb die Veröffentlichung verhältnismäßig ist (vgl. VwGH 27.6.2019, Ra 2019/02/0017).
Schlagworte
Begründung von ErmessensentscheidungenBesondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RO2019020007.J04Im RIS seit
27.04.2020Zuletzt aktualisiert am
27.04.2020