RS Vwgh 2020/2/27 Ra 2019/22/0197

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.02.2020
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §56
NAG 2005 §64 Abs1
VwGG §42 Abs2 Z1
VwGVG 2014 §17

Rechtssatz

Der Bestand des erteilten Aufenthaltstitels bleibt von der zwischenzeitig erfolgten Ausreise des Fremden unberührt. Das Verfahren ist somit nicht aus diesem Grund einzustellen.

Schlagworte

Besondere RechtsgebieteMaßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019220197.L01

Im RIS seit

24.04.2020

Zuletzt aktualisiert am

24.04.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten