Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
24.04.2019Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art. 130 Abs1 Z2Rechtssatz
§ 6 Abs. 1 Z 2 RLV verlangt nicht, dass der bekanntgegebene Zweck sich auch als rechtlich tragfähig erweist. Hierfür ist als Rechtsschutz die von Beschwerdeführer ohnehin genutzte Möglichkeit der Maßnahmenbeschwerde vorgesehen.
Schlagworte
Demonstration; Maßnahmenbeschwerde; Identitätsfeststellung; gefährlicher Angriff; Bekanntgabe; Zweck des Einschreitens; DienstnummerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2019:VGW.102.012.14527.2017Zuletzt aktualisiert am
22.04.2020