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DE-20 Privatrecht allgemein DeutschlandNorm
ABGB §1175Beachte
Rechtssatz
Bei der Bestellung von Geschäftsführung und Vertretungsbefugten einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts besteht Formfreiheit (Hinweis E vom 22. November 2005, 2003/03/0041). Daher darf der Bestellung von Geschäftsführern mittels Ergänzungsvertrag nicht aus Formgründen die Rechtswirksamkeit abgesprochen werden, wenn dieser Bestellungsvorgang ohnedies durch sämtliche Gesellschafter der betreffenden GbR (durch Unterfertigung des Ergänzungsvertrages) erfolgte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017110024.L02Im RIS seit
10.08.2021Zuletzt aktualisiert am
11.08.2021