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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs4Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2020/04/0002Rechtssatz
Sache des vorliegend angefochtenen Beschlusses ist nicht die (Frage der Rechtmäßigkeit der) Erteilung der Bewilligung der Durchführung von Vorarbeiten an die mitbeteiligte Partei, sondern die Behandlung der Beschwerde als unzulässig und deren Zurückweisung. Ausgehend davon muss sich auch die in der Revision als grundsätzlich angesehene Rechtsfrage, von deren Lösung die Revision abhängt, auf die Frage der Zulässigkeit der Beschwerde bzw. die Rechtmäßigkeit ihrer Zurückweisung beziehen (vgl. VwGH 29.3.2019, Ra 2017/04/0136, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020040001.L01Im RIS seit
22.04.2020Zuletzt aktualisiert am
22.04.2020