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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2019/04/0075Rechtssatz
Mit dem bloßen Hinweis auf die Tätigkeit einzelner Amtssachverständiger bereits im verwaltungsbehördlichen Verfahren wird nicht aufgezeigt, dass bei diesen eine Hemmung ihrer unparteiischen Entscheidung durch unsachliche psychologische Motive in Bezug auf die konkreten und von ihnen zu beurteilenden Fachfragen gegeben gewesen wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019040074.L02Im RIS seit
22.04.2020Zuletzt aktualisiert am
22.04.2020