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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
FSG 1997 §7 Abs2Beachte
Rechtssatz
Zu Alkoholdelikten hat der VwGH ausgesprochen, dass eine Entziehung der Lenkberechtigung nach der hg. Judikatur zu § 7 Abs. 2 FSG 1997 auch dann auszusprechen ist, wenn feststeht, dass der Betreffende von einer ausländischen Behörde bzw. einem ausländischen Gericht wegen Lenkens oder Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeuges im Ausland mit einem Alkoholgehalt seines Blutes oder seiner Atemluft, der den in § 99 Abs. 1 lit. a StVO 1960 angegebenen Grenzwerten entspricht, rechtskräftig bestraft worden ist (VwGH 20.9.2017, Ra 2015/11/0100, mwN). Nichts anderes gilt für die in § 99 Abs. 1 lit. b und c StVO genannten Delikte, insoweit sie sich auf Anlasstaten (Verkehrsverstöße oder strafbare Handlungen) in Zusammenhang mit Suchtgift beziehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RO2019110006.J01Im RIS seit
21.04.2021Zuletzt aktualisiert am
21.04.2021