RS OGH 2020/1/21 10ObS147/19v, 10ObS82/21p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.01.2020
beobachten
merken

Norm

FamZeitbG §2 Abs3

Rechtssatz

Im Fall eines unvorhersehbaren, medizinisch erforderlichen stationären Krankenhausaufenthalts des „anderen Elternteils“ während der Familienzeit des Vaters liegt weiterhin ein gemeinsamer Haushalt iSd § 2 Abs 1 Z 3, Abs 3 FamZeitbG vor.

Entscheidungstexte

  • 10 ObS 147/19v
    Entscheidungstext OGH 21.01.2020 10 ObS 147/19v
  • 10 ObS 82/21p
    Entscheidungstext OGH 25.01.2022 10 ObS 82/21p
    Beisatz: Hier: Unvorhersehbarer, medizinisch erforderlicher stationärer Krankenhausaufenthalt der Mutter und stationäre Aufnahme des gesunden Kindes mit ihr, um das Stillen zu ermöglichen. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133015

Im RIS seit

23.04.2020

Zuletzt aktualisiert am

29.03.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten