RS OGH 2020/3/6 18ONc4/19m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.03.2020
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Norm

ZPO §587 Abs3
AußStrG 2005 §78 Abs2

Rechtssatz

Ist ein Antrag auf Bestellung des Vorsitzenden des Schiedsgerichts erforderlich, weil der vom Antragsgegner nominierte Schiedsrichter nicht an der Bestellung des Vorsitzenden mitwirkt, liegt der Grund für die Verfahrenseinleitung in der Sphäre des Antragsgegners, weshalb es der Billigkeit entspricht, ihn zum Kostenersatz zu verpflichten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133014

Im RIS seit

23.04.2020

Zuletzt aktualisiert am

23.04.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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