Norm
ZPO §587 Abs3Rechtssatz
Ist ein Antrag auf Bestellung des Vorsitzenden des Schiedsgerichts erforderlich, weil der vom Antragsgegner nominierte Schiedsrichter nicht an der Bestellung des Vorsitzenden mitwirkt, liegt der Grund für die Verfahrenseinleitung in der Sphäre des Antragsgegners, weshalb es der Billigkeit entspricht, ihn zum Kostenersatz zu verpflichten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133014Im RIS seit
23.04.2020Zuletzt aktualisiert am
23.04.2020