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AbgabenverfahrenNorm
BAO §212 Abs1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1967/04/21 1122/66 1Stammrechtssatz
Die Einhebung und zwangsweise Einbringung einer Abgabe trotz Vorliegens einer Berufung gegen den Abgabenbescheid bedeutet an sich noch keine Härte. Nur in Fällen, in denen es sich offenkundig um einen klaren Fehler des angefochtenen Bescheides handelt, dessen Beseitigung im Berufungsverfahren zu gewärtigen ist, kann die Einbringung einer noch nicht rechtskräftig vorgeschriebenen Abgabe eine Härte bedeuten (Hinweis E 10.1.1964, 1899/63).
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E 21.4.1967, 1122/66 #1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1976:1975000191.X03Im RIS seit
20.04.2020Zuletzt aktualisiert am
20.04.2020