RS Vwgh 1976/6/30 0191/75

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Veröffentlicht am 30.06.1976
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Abgabenverfahren
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §212 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1899/63 E 10. Jänner 1964 RS 1

Stammrechtssatz

Die Tatsache, daß eine Abgabe trotz Einbringung einer Berufung

eingehoben oder zwangsweise eingebracht wird, bedeutet an sich

noch keine Härte.

*

E 10.1.1964, 1899/63 #1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1976:1975000191.X02

Im RIS seit

20.04.2020

Zuletzt aktualisiert am

20.04.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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