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AbgabenverfahrenNorm
BAO §203 idF 1961/194Rechtssatz
Ausführungen zur Frage: a) kann die Ablehnung der Stundung einer Stempelgebühr von S 429,-- überhaupt eine erhebliche Härte bedeuten,
b) Unbeachtlichkeit angeblich zu erwartender Lohnsteuererstattungsbeträge für die Frage, ob die sofortige Bezahlung der Stempelgebühr eine erhebliche Härte darstellt;
c) zur Frage der Fälligkeit der in Stempelmarken zu entrichtenden Gebühren (Hinweis E 25.6.1975, 0926/75).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1976:1975000191.X01Im RIS seit
20.04.2020Zuletzt aktualisiert am
20.04.2020