Entscheidungsdatum
07.01.2020Norm
AsylG 2005 §3 Abs1Spruch
W127 2204769-1/12E
W127 2204770-1/12E
W127 2203985-1/12E
W127 2203986-1/13E
W127 2204772-1/7E
W127 2204771-1/8E
Gekürzte Ausfertigung des am 04.12.2019 mündlich verkündeten Erkenntnisses
Im Namen der Republik!
Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin MMag. Dr. FISCHER-SZILAGYI als Einzelrichterin über die Beschwerden von XXXX (BF1), geb. XXXX , XXXX (BF2), geb. XXXX , XXXX (BF3), geb. XXXX , XXXX (BF4), geb. XXXX , XXXX (BF5), geb. XXXX , und XXXX (BF6), geb. XXXX , alle StA. Afghanistan, gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 30.07.2018, Zahlen:
1090575205-151524485, 1090575608-151524507, 1090577308-151524574, 1090577003- 151524531, 1128589806-161213193, 1090575804-151524515 zu Recht:
A)
1. Der Beschwerde wird stattgegeben und XXXX , StA. Afghanistan, gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005 idgF der Status des Asylberechtigten zuerkannt. Gemäß § 3 Abs. 5 AsylG 2005 wird festgestellt, dass XXXX damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.
2. Der Beschwerde wird stattgegeben und XXXX , StA. Afghanistan, gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005 idgF der Status des Asylberechtigten zuerkannt. Gemäß § 3 Abs. 5 AsylG 2005 wird festgestellt, dass XXXX damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.
3. Der Beschwerde wird stattgegeben und XXXX , StA. Afghanistan, gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005 idgF der Status des Asylberechtigten zuerkannt. Gemäß § 3 Abs. 5 AsylG 2005 wird festgestellt, dass XXXX damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.
4. Der Beschwerde wird stattgegeben und XXXX , StA. Afghanistan, gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 34 AsylG 2005 idgF der Status des Asylberechtigten zuerkannt. Gemäß § 3 Abs. 5 AsylG 2005 wird festgestellt, dass XXXX damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.
5. Der Beschwerde wird stattgegeben und XXXX , StA. Afghanistan, gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 34 AsylG 2005 idgF der Status des Asylberechtigten zuerkannt. Gemäß § 3 Abs. 5 AsylG 2005 wird festgestellt, dass XXXX damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.
6. Der Beschwerde wird stattgegeben und XXXX , StA. Afghanistan, gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 34 AsylG 2005 idgF der Status des Asylberechtigten zuerkannt. Gemäß § 3 Abs. 5 AsylG 2005 wird festgestellt, dass XXXX damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.
B)
Die Revision ist nicht zulässig.
Text
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz, BGBl. I Nr. 33/2013 in der Fassung BGBl. I Nr. 24/2017 (in Folge: VwGVG), kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß § 29 Abs. 2a VwGVG eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG von mindestens einem der hierzu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG nicht beantragt wurde, zu enthalten.
Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der oben bezeichneten mündlichen Verhandlung verkündeten Erkenntnisses kann gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG ergehen, weil einerseits die im Spruch genannten beschwerdeführenden Parteien nach mündlicher Verkündung des Erkenntnisses am 04.12.2019 auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet haben, sowie andererseits ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG nicht gestellt wurde.
Schlagworte
Asylberechtigter, Asylgewährung, Familienverfahren,European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:BVWG:2020:W127.2204770.1.00Zuletzt aktualisiert am
16.04.2020