RS Vwgh 2020/1/29 Ra 2019/13/0071

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Veröffentlicht am 29.01.2020
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §292 Abs1 idF 2016/I/117

Rechtssatz

Dass der Verfahrenshilfewerber in den Sachverhalt, der Gegenstand seiner Abgabenverfahren ist, selbst den besten Einblick haben müsste, ist zutreffend; daraus kann aber nicht abgeleitet werden, dass er - auch wenn er juristisch ausgebildet und zweifellos wirtschaftlich erfahren ist - auch in der Lage ist, die rechtliche Relevanz etwa von Auslandssachverhalten in einer Weise zu überblicken, die für eine ordnungsgemäße Führung des Verfahrens erforderlich ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019130071.L03

Im RIS seit

05.01.2021

Zuletzt aktualisiert am

07.01.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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