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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §292 Abs1 idF 2016/I/117Rechtssatz
Dass der Verfahrenshilfewerber in den Sachverhalt, der Gegenstand seiner Abgabenverfahren ist, selbst den besten Einblick haben müsste, ist zutreffend; daraus kann aber nicht abgeleitet werden, dass er - auch wenn er juristisch ausgebildet und zweifellos wirtschaftlich erfahren ist - auch in der Lage ist, die rechtliche Relevanz etwa von Auslandssachverhalten in einer Weise zu überblicken, die für eine ordnungsgemäße Führung des Verfahrens erforderlich ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019130071.L03Im RIS seit
05.01.2021Zuletzt aktualisiert am
07.01.2021