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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs4Rechtssatz
Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kann auch einer Frage des Verfahrensrechts grundsätzliche Bedeutung im Sinn des Art. 133 Abs. 4 erster Satz B-VG zukommen, wenn sie über den konkreten Einzelfall hinaus Bedeutung entfaltet. Eine verfahrensrechtliche Frage von solcher Bedeutung liegt zum Beispiel bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen tragende Verfahrensgrundsätze vor (vgl. etwa VwGH 28.10.2019, Ro 2019/16/0129, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019160178.L01Im RIS seit
16.04.2020Zuletzt aktualisiert am
16.04.2020