RS Vwgh 2020/1/30 Ra 2019/16/0178

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Veröffentlicht am 30.01.2020
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art133 Abs4

Rechtssatz

Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kann auch einer Frage des Verfahrensrechts grundsätzliche Bedeutung im Sinn des Art. 133 Abs. 4 erster Satz B-VG zukommen, wenn sie über den konkreten Einzelfall hinaus Bedeutung entfaltet. Eine verfahrensrechtliche Frage von solcher Bedeutung liegt zum Beispiel bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen tragende Verfahrensgrundsätze vor (vgl. etwa VwGH 28.10.2019, Ro 2019/16/0129, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019160178.L01

Im RIS seit

16.04.2020

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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