Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 2005 §28 Abs1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2016/01/0307 E 25. April 2017 RS 1Stammrechtssatz
Die rechtsrichtige Anwendung der Bestimmung des § 21 Abs. 3 BFA-VG 2014 setzt das Vorliegen einer "Beschwerde gegen die Entscheidung im Zulassungsverfahren" voraus, wobei es nicht darauf ankommt, aus welchen Gründen eine Zulassung erfolgt ist (vgl. das E vom 5. Oktober 2016, Ra 2016/19/0208, wonach im Übrigen eine Entscheidung nach dieser Bestimmung in Beschlussform zu treffen ist).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020180001.L01Im RIS seit
16.04.2020Zuletzt aktualisiert am
16.04.2020