Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
B-VG Art133 Abs4Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2020/02/0014Rechtssatz
Es ist eine Beurteilung des Einzelfalls, ob innerhalb der Verfolgungsverjährung ein ausreichend bestimmter Tatvorwurf vorgehalten wurde. Eine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung liegt nur vor, wenn sie über den konkreten Einzelfall hinaus Bedeutung besitzt, was etwa dann der Fall ist, wenn die vorgeworfene Tat nicht insoweit unverwechselbar konkretisiert war, dass der Beschuldigte in die Lage versetzt worden ist, auf den Vorwurf zu reagieren und damit sein Rechtsschutzinteresse zu wahren (vgl. VwGH 29.1.2020, Ra 2018/17/0221).
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)Rechtsgrundsätze Verjährung im öffentlichen Recht VwRallg6/6European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020020013.L03Im RIS seit
16.04.2020Zuletzt aktualisiert am
16.04.2020