Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
24.10.2019Index
20/05 Wohnrecht MietrechtNorm
MRG §27 Abs1 Z1Rechtssatz
Von einem Vormieter kann sehr wohl erwartet werden, dass dieser sich der Berechnungshilfen, welche ihm insbesondere von öffentlichen Institutionen zur Ermittlung des Wertes von nützlichen Investitionen und überlassenen Gegenständen zur Verfügung gestellt werden, bedient, und dass ein Vormieter nicht ohne gut begründeten Erwägungen eine über den auf diese Weise ermittelten Zeitwert liegende Ablösesumme fordert.
Schlagworte
Verbotene Vereinbarung; Ablösezahlung; Leistung; überlassene Gegenstände; nützliche Investitionen; überlassene Gegenstände; Wert; FahrlässigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2019:VGW.001.042.5010.2019Zuletzt aktualisiert am
14.04.2020