Norm
ZustG §17Rechtssatz
Von mehreren vom Gesetz alternativ zur Verfügung gestellten Möglichkeiten der Verständigung des Empfängers von der Hinterlegung ist jene zu wählen, von der angenommen werden kann, dass sie die größere Gewähr dafür bietet, dass der Empfänger die Verständigung tatsächlich erhält.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0132999Im RIS seit
09.04.2020Zuletzt aktualisiert am
09.04.2020