RS OGH 2019/9/19 46R221/19v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.09.2019
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Norm

WEG 2002 §17 Abs3

Rechtssatz

Für die Ersichtlichmachung im Grundbuch ist eine vertragliche Benützungsregelung nicht inhaltlich, sondern nur hinsichtlich der formalen Voraussetzungen zu prüfen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Benützungsvereinbarung, Benützungsregelung, Ersichtlichmachung, Grundbuch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00003:2019:RWZ0000214

Im RIS seit

08.04.2020

Zuletzt aktualisiert am

08.04.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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