RS OGH 2020/3/17 47Fs1/20h

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Veröffentlicht am 17.03.2020
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Norm

EO §48 Abs4

Rechtssatz

Die Jahresfrist des § 48 Abs 4 EO beginnt mit der Bewilligung der zwangsweisen Vorführung des Verpflichteten zu laufen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00003:2020:RWZ0000215

Im RIS seit

08.04.2020

Zuletzt aktualisiert am

10.04.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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