Norm
GOG §91Rechtssatz
Keine Säumnis, wenn für die Dauer des eingeschränkten Gerichtsbetriebes auf Grund der Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 eine Vorführung des Verpflichteten zur Abgabe eines Vermögensverzeichnisses nicht angeordnet wird. (siehe nunmehr Art. 21 § 3 2.COVID-19-Gesetz)
Entscheidungstexte
Schlagworte
COVIOD-19; CoronavirusEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00003:2020:RWZ0000216Im RIS seit
08.04.2020Zuletzt aktualisiert am
08.04.2020