Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
03.12.2019Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §13 Abs1Rechtssatz
Eine missbräuchliche Meldung beim zuständigen Postamt als ortsabwesend trotz weiterhin bestehenden regelmäßigen Aufenthaltes des Empfängers an der Abgabestelle hindert die rechtskonforme Zustellung behördlicher Schriftstücke nicht. Mit einer derartigen Zustellung werden sämtliche Rechtswirkungen entfaltet.
Schlagworte
Zustellung; Zustellmangel; Abgabestelle; Abwesenheit; HinterlegungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2019:VGW.031.023.15084.2019Zuletzt aktualisiert am
07.04.2020