TE Bvwg Erkenntnis 2019/11/12 W124 2141855-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 12.11.2019
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Entscheidungsdatum

12.11.2019

Norm

AsylG 2005 §10 Abs1 Z3
AsylG 2005 §3
AsylG 2005 §57
AsylG 2005 §8
BFA-VG §9
B-VG Art. 133 Abs4
FPG §46
FPG §52 Abs2 Z2
FPG §52 Abs9
FPG §55

Spruch

W124 2141855-1/28E

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Felseisen als Einzelrichter über die Beschwerde von XXXX , geb. XXXX alias XXXX , StA. Afghanistan, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom XXXX , Zl. XXXX , nach Durchführung mündlicher Verhandlungen am XXXX , XXXX sowie am XXXX zu Recht erkannt:

A) Die Beschwerde wird gemäß §§ 3, 8, 57, 10 Abs. 1 Z 3 AsylG 2005

iVm § 9 BFA-VG sowie §§ 46, 55, 52 Abs. 2 Z 2 und Abs. 9 FPG als unbegründet abgewiesen.

B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.

Text

ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE:

I. Verfahrensgang:

I.1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) reiste unrechtmäßig in das Bundesgebiet ein und stellte am XXXX einen Antrag auf internationalen Schutz.

Am selben Tag gab er im Rahmen seiner Erstbefragung vor einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes an, er sei afghanischer Staatsangehöriger, gehöre der Volksgruppe der Hazara an und sei schiitischer Muslim. Er sei am XXXX in XXXX in Afghanistan geboren und habe vor seiner Ausreise im Iran gelebt, wo er von XXXX bis XXXX die Schule besucht habe. Zuletzt sei er als KFZ-Mechaniker tätig gewesen. Im Iran würden noch seine Eltern, seine zwei Schwestern sowie seine drei Brüder leben. Den Entschluss zur Ausreise habe er vor 23 Jahren gefasst. Zur Ausreise aus dem Herkunftsstaat führte er an, sein Vater sei mit ihnen vor 23 Jahren in den Iran geflüchtet, wo sie sich illegal aufgehalten und illegal gearbeitet hätten. Im Jahr XXXX sei der BF von der iranischen Behörde nach Afghanistan abgeschoben worden und habe sich in der Provinz XXXX circa acht Monate aufgehalten. Daraufhin sei er erneut in den Iran geflüchtet und habe sich dort von XXXX bis XXXX unrechtmäßig aufgehalten. In dieser Zeit habe er Kontakt mit seiner Familie gehabt, habe jedoch an einem anderen Ort gelebt. Aus der iranischen Stadt XXXX sei er mit einem Schlepper in die Türkei geflohen. Gemeinsam mit 48 weiteren Personen sei er mit einem Schlauchboot nach Griechenland gelangt und habe seine Flucht teils zu Fuß, teils mit Bussen und Zügen durch ihn unbekannte Länder bis nach Österreich fortgesetzt. Zu seinen Fluchtgründen gab er an, sein Vater sei mit ihnen damals wegen des Krieges aus Afghanistan geflüchtet. Der BF habe in Afghanistan mit einem Mädchen eine sexuelle Beziehugn gehabt. Die Familie des Mädchens habe ihn umbringen wollen, als sie davon erfahren habe. Daher sei er geflohen.

I.2. Am XXXX erfolgte die niederschriftliche Einvernahme des BF vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge: Bundesamt), im Zuge welcher er angab, er sei am XXXX in XXXX im Iran geboren. Seine Eltern und seine Geschwister würden im Iran leben, während er in Afghanistan keine Angehörigen habe. Er habe zwei Jahre die Grundschule besucht. Im Jahr XXXX sei er nach Afghanistan abgeschoben worden, da er von der Polizei erwischt worden sei. Daraufhin habe er sich acht Monate in Afghanistan aufgehalten. Von Herat sei er zunächst nach Kabul und dann nach XXXX gegangen, wo er als Mechaniker gearbeitet habe. Er spreche Dari.

Zu seinen Gründen für die Stellung eines Antrags auf internationalen Schutz führte er an, Österreich sei ein sicheres Land, weshalb er hierhergekommen sei, um in Freiheit und Sicherheit zu leben. Sein Problem in Afghanistan sei seine Religion. Er sei Schiit und stamme urpsrünglich aus dem Dorf XXXX , Distrikt XXXX , Provinz XXXX . Das habe ihm sein Vater erzählt, er selbst sei jedoch noch nie dort gewesen. In der Provinz XXXX würden mehrheitlich Paschtunen leben, weshalb alle Schiiten von dort geflüchtet seien. In XXXX sei es zu einem Vorfall zwischen ihm und seinem Arbeitgeber gekommen, weshalb er zurück in den Iran geflüchtet sei. Auf Nachfrage gab er an, der Hauptgrund für seine Flucht sei die Tatsache, dass er Schiit sei.

Hinsichtlich des erwähnten Vorfalls führte er auf Nachfrage aus, er habe die Tochter seines Arbeitgebers geliebt und sie hätte ihn geliebt. Er habe mit einem Traktor Trinkwasser geliefert. Sie habe ihn gesehen und hätte seine Telefonnummer von irgendwem bekommen. Anfangs hätten sie nur telefoniert, dann hätten sie sich getroffen. Die junge Frau sei von ihren Eltern gezwungen worden, ihren Cousin väterlicherseits zu heiraten. Da sie das nicht gewollt habe, habe sie viel geweint. Sie habe gemeinsam mit dem Beschwerdeführer flüchten wollen. Dieser habe erwidert, dass das nicht gut sei. Der BF und die junge Frau hätten sich zweimal getroffen und hätten dabei sexuellen Kontakt gehabt. Ihre Mutter habe es mitbekommen und habe den Beschwerdeführer mit einer Teekanne voll heißem Wasser geschlagen. Aus diesem Grund sei er in den Iran zurückgekehrt. Der Vater des Mädchens sei überhaupt nicht damit einverstanden gewesen, dass er sie heirate.

Im Zuge der weiteren Befragung gab der BF an, er habe in Afghanistan nach den ersten beiden Monaten, in welchen er nichts verdient habe, ein Einkommen von 8000 bis 9000 Afghani gehabt. Die Kosten für die Reise nach Österreich hätten € 2.400, -- bis € 2.500, -- betragen. Seine Familie sei im Jahr 1990 in den Iran gereist. Er sei nach der Ausreise seiner Familie geboren. Den Iran habe er verlassen, weil er dort vier Jahre illegal gelebt und keine gültigen Aufenthaltsdokumente gehabt habe. In dieser Zeit habe er Angst gehabt, erneut abgeschoben zu werden. Obwohl er eine Aufenthaltskarte gehabt habe, sei er immer bestraft worden. Seine Familie lebe noch im Iran. Auf Nachfrage gab der BF zu Protokoll, seine Angehörigen hätten keine Probleme, da sie im Gegensatz zu ihm eine Aufenthaltskarte hätten. Der BF sei dabei erwischt worden, als er mit dem Motorrad unterwegs gewesen sei. Er sei geschlagen worden und sei zu Boden gefallen. Bei diesem Vorfall sei sein Aufenthaltstitel vernichtet worden und er sei nach Afghanistan geschickt worden. Nach Afghanistan könne er nicht zurückkehren, da ihn dann der Vater der jungen Frau umbringen werde. Seine Flucht sei von seiner Schwester organisiert worden.

Die Frau, in der sich verliebt habe, heiße XXXX und sei 18 Jahre alt gewesen. Ihre Familie sei Teil der Mafia. Sie sei reich, mächtig und habe viele Freunde. Es sei eine sehr große Familie. Sie sei in der Lage, den BF überall in Afghanistan zu finden. Im Übrigen kenne er sich in Afghanistan nicht so gut aus und könne sich auch aus diesem Grund nicht in einem anderen Landesteil niederlassen. An die Polizei habe er sich nicht wenden können, da diese korrupt sei. Im Fall der Rückkehr würde ihn die Familie erwischen und töten. In Afghanistan gebe es - insbesondere für Schiiten - keine Sicherheit. In den Iran könne er nicht zurück, da es die Iraner nicht erlauben würden. Er sei dort häufig geschlagen worden. Die letzten vier Jahre seien die Hölle gewesen und er bekomme dort keinen Aufenthaltstitel mehr.

Zu seinem Leben in Österreich führte der Beschwerdeführer an, er besuche einen Deutschkurs. Am Nachmittag würden sie ein bisschen mit dem Handy spielen. Sie seien im Zimmer ca. 12 bis 16 Leute. Am Nachmittag lerne er Deutsch, er habe ein Buch. Manchmal würden sie auch die Einrichtung putzen.

I.3. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom XXXX , Zl. XXXX , wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz betreffend die Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 (Spruchpunkt I.) sowie betreffend die Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 8 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 in Bezug auf den Herkunftsstaat Afghanistan (Spruchpunkt II.) abgewiesen. Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen nach § 57 AsylG 2005 wurde ihm nicht erteilt. Gegen ihn wurde gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 AsylG 2005 iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 2 Z 2 FPG erlassen. Ferner wurde festgestellt, dass eine Abschiebung nach Afghanistan gemäß § 46 FPG zulässig sei (Spruchpunkt III.). Als Frist für die freiwillige Ausreise wurden gemäß § 55 Abs. 1 bis Abs. 3 FPG 14 Tage ab Rechtskraft der Entscheidung festgelegt (Spruchpunkt IV.).

I.4. Mit fristgerechter Beschwerde vom XXXX wurde dieser Bescheid vollinhaltlich wegen unrichtiger Feststellungen, Mangelhaftigkeit des Verfahrens sowie unrichtiger rechtlicher Beurteilung angefochten. Begründend wurde ausgeführt, dass dem Beschwerdeführer Verfolgung aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe drohe. Er habe fast sein gesamtes Leben im Iran verbracht. Seine Familie lebe nach wie vor im Iran. Er könne sohin in Afghanistan keine zumutbare Existenz aufbauen. Die Sicherheitslage im Herkunftsstaat sei katastrophal. Ferner sei er während seines kurzen Aufenthalts im Jahr XXXX aufgrund der Beziehung zu einer Frau Todesdrohungen ausgesetzt gewesen. Die afghanischen Behörden seien weder schutzwillig, noch schutzfähig gewesen.

Die Bescheidbegründung des Bundesamtes sei nicht nachvollziehbar. Die Beweiswürdigung bestehe ausschließlich aus Textbausteinen, welchen kein erkennbarer Begründungswert zukomme. Mit der individuellen Situation des Beschwerdeführers habe sich die Behörde nicht auseinandergesetzt. Das Bundesamt habe nur lapidar behauptet, die Angaben des BF zu seinem Leben im Iran seien unglaubwürdig. Dem sei zu entgegnen, dass seine Angaben konsistent seien und sich mit den Ausführungen in den Länderberichten hinsichtlich der Situation von afghanischen Flüchtlingen im Iran decken würden. Überdies habe der BF seine Fluchtgründe in Bezug auf den Herkunftsstaat realistisch geschildert.

In weiterer Folge wurde ausgeführt, dass auch eine Verfolgung durch Privatpersonen asylrelevant sei, wenn der Staat nicht gewillt oder in der Lage sei, die Verfolgung zu unterbinden. Schließlich wurden die UNHCR-Richtlinien betreffend die Situation von "als verwestlicht wahrgenommenen Personen" auszugsweise wiedergegeben.

Aufgrund der allgemeinen Sicherheitslage im Herkunftsstaat sei dem BF in eventu der Status des subsidiär Schutzberechtigten zuzuerkennen. Das Bundesverwaltungsgericht habe erkannt, dass Afghanen, die kein adäquates soziales Auffangnetz in ihrer Heimat haben und entwurzelt seien, im Fall der Rückkehr in eine ausweglose Situation gerieten und sohin in ihren in Art. 2 EMRK und Art. 3 EMRK gewährleisteten Rechte verletzt würden. Der BF sei bereits als Kind in den Iran geflüchtet und habe überhaupt keine Familie, die ihn im Fall der Rückkehr utnerstützen könne. In weiterer Folge wurde hinsichtlich der Sicherheitslage in Afghanistan auf einen Bericht der Schweizer Flüchtlingshilfe sowie auf einen EASO-Bericht verwiesen.

Ferner wurde moniert, die Behörde habe sich mit dem in Österreich bestehenden Privat- und Familienleben des BF nur unzureichend auseinandergesetzt. Der bloße Verweis auf die Aufenthaltsdauer sei kein überzeugender Grund für die Ablehnung der Schutzwürdigkeit des Privat- und Familienlebens des BF. Eine Rückkehrentscheidung würde den BF sohin in seinen Rechten nach Art. 2 EMRK, Art. 3 EMRK und Art. 8 EMRK verletzen.

I.5. Am XXXX langte die Beschwerdevorlage beim Bundesverwaltungsgericht ein.

I.6. Mit Ladung vom XXXX wurden dem BF diverse Länderinformationen unter Einräumung einer Frist von 14 Tagen zur Stellungnahme übermittelt.

I.7. Am XXXX fand eine mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht unter Beiziehung eines Dolmetschers für die Sprache Dari sowie eines landeskundlichen Sachverständigen statt.

Im Zuge der Verhandlung wurden folgende Dokumente (in Kopie= vorgelegt:

-

Schreiben der Wiener VHs vom XXXX (Beilage./A);

-

Kursbesuchsbestätigungen vom XXXX und XXXX (Beilage ./B), Bestätigung über Teilnahme am Projekt für Deutsch (Beilage./C);

-

Bestätigung des DFA vom XXXX (Beilage./D);

-

Teilnahmebestätigung für die Dauer von zwei Stunden des ÖRK vom

XXXX (Beilage./E);

-

Bestätigung vom XXXX der Teamleiterin für Notquartiere in der Grundversorgung (Beilage./F);

-

Bestätigung der Refugees für Refugees Organization (Beilage./G);

-

Antrag auf Mitgliedschaft bei McFit bzw. Einzahlungsbestätigung von seinem Kontoauszug ( Beilage./H);

-

Bestätigung der Stadt Wien vom XXXX und vom XXXX , für Freizeitgeld McFit-Vertrag (Beilage./I und ./J);

-

Ratenvereinbarung der Wr. Linien vom XXXX (Beilage./K);

-

neurologischen bzw. labordiagnostischen Befund vom XXXX des KH

XXXX (Beilage./L);

-

ambulanter Patientenbrief vom XXXX (Beilage./M).

Die Verhandlung nahm im Wesentlichen folgenden Verlauf:

[...]

R: Sie sind auch darüber informiert worden, dass ein Rechtsberater vom Verein Menschenrechte Österreich teilnehmen kann. Sind Sie mit diesem in Verbindung getreten?

BF: Ich verzichte auf die Anwesenheit eines Vertreters des VMÖ.

R: Haben Sie noch neue Beweismittel, die Sie beim BFA oder bzw. bei der Polizei noch nicht vorgelegt haben?

BF: Ich habe keine Urkunden bzw. Unterlagen zum Fluchtvorbringen.

R: Bleiben Sie bei den Angaben, die Sie vor der ersten Instanz gemacht haben, halten Sie diese aufrecht und entsprechen diese der Wahrheit?

BF: Ja.

Eröffnung des Beweisverfahrens

[...]

R: Wie ist Ihr Name? Schreiben Sie diesen bitte auf!

BF: Ich heiße XXXX , bin am XXXX geboren.

R: In der Erstbefragung haben Sie angegeben, dass Sie am XXXX geboren wurden.

BF: Das hat der Dolmetscher geschrieben, das habe ich auch in der Einvernahme gesagt. Sie wissen, dass viele Flüchtlinge hier das Geburtsdatum mit XXXX haben. Der Dolmetscher hat mich gefragt, ob er XXXX oder XXXX schreiben soll.

R: Was haben Sie darauf geantwortet?

BF: Ich habe ihm gesagt, er soll XXXX schreiben.

R: Warum haben Sie ihm nicht Ihr richtiges Geburtsdatum gesagt?

BF: Ich bin Analphabet. Ich habe nur zwei Klassen gemacht. Das Lesen und Schreiben habe ich hier gelernt.

R: Wie sind Sie darauf gekommen, dass Sie am XXXX geboren sind, wenn Sie Analphabet sind?

BF: Ich habe das im Nachhinein meinen Bruder gefragt. Es gibt einen iranischen Impfpass und dort steht mein Geburtsdatum.

R: Sprechen Sie Deutsch?

BF: Ein bisschen (Antwort auf Deutsch).

R: Verstehen Sie Deutsch?

BF: Ein bisschen (Antwort in Deutsch).

R: Sind Sie verheiratet?

BF: Nein (Antwort in Deutsch).

R: Haben Sie Kinder?

BF: Ich habe keine Kinder (Antwort in Deutsch).

R: Wie bestreiten Sie in Österreich Ihren Lebensunterhalt?

BF: Das habe ich nicht verstanden (Antwort in Dari)

R: Fragewiederholung in Dari.,

BF: Ich habe kein Einkommen und wohne in einem Heim. Ich bekomme dort ca. 190 Euro.

Nachgefragt gebe ich an, dass ich diesen Betrag pro Monat erhalte. Dort, wo ich wohne, verdiene ich in einem Monat, zwei Monaten, drei oder vier Monaten bis zu 110,-- Euro.

R: Welche Arbeit ist das, die Sie dort verrichten?

BF: Ich habe es nicht verstanden.

R: Fragewiederholung in Dari.

BF: Ich putze und reinige dort. (Antwort in Dari)

R: Ist das eine ehrenamtliche Tätigkeit? (Frage in Deutsch)

BF: Ja (Antwort in Dari).

R: Haben Sie schon um einen arbeitsrechtliche Bewilligung angesucht? (Frage in Deutsch)

BF: Nein. Soweit ich weiß, darf man mit der weißen Karte nicht arbeiten. /Antwort in Dari)

R: Besuchen oder haben Sie einen Deutschkurs besucht? (Frage auf Deutsch)

BF: Ich habe schon geschaut, dass ich bei der VHS einen Deutschkurs besuchen kann. Habe diesen aber nicht bekommen.

R: Warum nicht?

BF: keine Ahnung (Antwort auf Deutsch)

R: Haben Sie nachgefragt, warum Sie keinen Deutschkurs bekommen haben? Hat es Sie interessiert, warum Sie keinen Deutschkurs bekommen haben? (Frage in Deutsch)

R: Fragewiederholung in Dari.

BF: Ich habe mich für A1 Niveau angemeldet. Ich war in der Klasse und habe dafür auch Bestätigungen mit. Das Unterrichtsniveau auf B1 war sehr hoch. Es war ein Buch für das Niveau B1, aus dem wir gelernt haben (Antwort in Dari).

Der BF legt folgende Bestätigungen vor: Schreiben der Wiener VHs vom XXXX , welche als Beilage./A in Kopie zum Akt genommen wird,

Vorhalt: In dieser Bestätigung steht, dass Sie einen Kurs A1 besucht haben und nicht einen Kurs auf dem Niveau B1.

BF: Es wurde auf dem Niveau bzw. aus dem Buch für B1 unterrichtet. Es war auch lustig für mich.

[...]

R (Frage auf Deutsch): Was machen Sie in Ihrer Freizeit?

BF: Ich habe es nicht verstanden (Antwort in Dari)

R: Fragewiederholung auf Dari:

BF: Ich habe ein Deutschbuch, aus dem ich Deutsch lerne (Antwort in Dari).

R: (Frage auf Deutsch): Wie heißt das Buch?

BF: Ist ein Buch. Das Buch heißt: "Deutsch auf der Reise." Ich lese, damit ich auch Farsi lerne.

R: Warum wollen Sie in Ö Farsi lernen? (Frage in Deutsch)

BF: Die Sprache ist gut. Es ist besser, wenn man fünf Sprachen kann. Ich kann nicht Farsi schreiben.

R: Woher haben Sie dieses Buch (Frage auf Deutsch)?

BF: Ich habe dort, wo ich wohne, viele Freunde. Von dort habe ich mir das Buch ausgeborgt.

R: Engagieren Sie sich in einer Organisation, Kirche oder Verein etc. (Frage auf Deutsch)?

BF: Fragen Sie mich bitte auf Farsi/Dari.

R: Fragewiederholung auf Dari.

BF: Ich besuche XXXX . Dafür habe ich auch Bestätigungen mit. Eine Moschee oder eine Kirche besuche ich nicht. Nicht einmal zum Beten. Ich war nur im Monat Ramadan einmal in der Moschee.

R: Leiden Sie an einer schweren Krankheit oder sind Sie in ärztlicher Behandlung?

BF: Nein, ich habe auch eine Bestätigung, dass ich gesund bin.

R: Haben Sie Verwandte in Österreich?

BF: Nein, Familie habe ich hier nicht.

R: Haben Sie Verwandte in der Europäischen Union?

BF: Nein, nur Freunde.

R: Sind Sie gerichtlich vorbestraft?

BF: Nein.

R: Ist ein Strafverfahren gegen Sie anhängig?

BF. Ich habe einmal eine Strafe erhalten, die habe ich aber bezahlt.

R: Weswegen haben Sie diese Strafe bekommen?

BF: Ich bin mit der U-Bahn gefahren und habe die Monatskarte nicht dabei gehabt.

R: Ist gegen Sie ein gerichtliches Strafverfahren anhängig?

BF: nein.

R: Haben Sie eine schwere Verwaltungsübertretung begangen? Z.B. Fahren im alkoholisierten Zustand?

BF: Ich trinke keinen Alkohol seit 6 Monaten.

[...]

R: Nehmen Sie derzeit Medikamente?

BF: Nein.

R: Brauchen Sie ärztliche Behandlung?

BF: Nein.

R: Wo sind Sie geboren? Geben Sie bitte Ort, Distrikt, Bezirk an.

BF: Ich bin in Afghanistan geboren. Auf meiner Karte steht, dass ich im Iran geboren bin.

R wiederholt die Frage.

BF: Ich bin in Provinz XXXX , im Distrikt XXXX , im Dorf XXXX geboren.

R: Wo haben Sie seit Ihrer Geburt bis zu Ihrer Ausreise aus Afghanistan gelebt. Geben Sie chronologisch an, in welchem Zeitraum Sie in welchen Orten, Städten, Ländern gelebt haben.

BF: Ich war damals ein Kind. Ich weiß nicht, wo ich war.

R: Sie sind jetzt älter. Sie werden wissen, wo Sie in diesem Zeitraum gelebt haben.

BF: Ich bin in XXXX , in XXXX geboren. Meine Eltern haben mich in den Iran mitgenommen, die ganze Familie. Ich bin im Iran aufgewachsen. Ich war 7 oder 8 Jahre alt, als wir nach XXXX , welches in der Nähe von XXXX liegt gegangen. Ich kann mich erinnern, dass meine Mutter krank war und trotzdem mit Wolle gearbeitet hat, um die Familie zu versorgen. Mein Vater hat in einer Hühnerfarm gearbeitet.

R: Wie lange haben Sie sich nach Ihrer Geburt in Afghanistan aufgehalten?

BF: Ich war ca. ein Jahr alt, ich war ein Kind.

R: Mit wie vielen Jahren haben Sie Afghanistan verlassen?

BF: Als einjähriges Kind.

R: Wohin sind Sie dann gegangen?

BF: Zuerst waren wir in XXXX , dann in XXXX .

R: Wie lange waren Sie dort?

BF: Das weiß ich nicht.

R: Wo waren Sie im Anschluss?

BF: Wir sind nach XXXX gezogen, mal da mal dort. Die erste und zweite Klasse habe ich in XXXX besucht. Die Schule hieß XXXX .

R: Sind Sie dann wieder nach Afghanistan zurückgekehrt?

BF: Als ich 19 Jahre alt war, bin ich nach Afghanistan zurückgekehrt. Nicht freiwillig, ich wurde abgeschoben.

R: Waren Sie in der Zwischenzeit ständig im Iran?

BF: Ja.

R: Haben Sie an der von Ihnen zuerst angegeben Geburtsadresse alleine gelebt, oder mit Ihrer Familie?

BF: Mein Vater war ein Waisenkind. Er hatte keine Familie gehabt und meine Mutter hat zwei Schwestern. Die Schwestern meiner Mutter und diese selbst sind alle derzeit im Iran.

R: Woher stammt Ihre Familie?

BF: Aus XXXX .

R: Wie heißen Ihre Großväter mütterlicher- und väterlicherseits?

BF: Mein Großvater väterlicherseits heißt XXXX und mein Großvater mütterlicherseits heißt XXXX .

R: Welchen Beruf haben Ihre Großväter ausgeübt?

BF: Beide waren Landarbeiter.

R: Aus welchen Familienmitgliedern besteht Ihre Familie?

BF: Aus meinen Eltern, zwei älteren Brüdern, einer älteren Schwester, ein jüngerer Bruder und einen jüngere Schwester.

R: Wo halten sich diese Familienangehörigen auf?

BF: In XXXX , im Iran.

R: Wie bestreitet Ihr Vater bzw. Ihre älteren Brüder deren Lebensunterhalt im Iran?

BF: Mein Vater hat in der Landwirtschaft gearbeitet.

R wiederholt die Frage.

BF: Mein Vater arbeitet mit Schafen, davon lebt er auch. Zwei meiner Brüder sind von zu Hause weggegangen, mit diesen spreche ich nicht.

R wiederholt die Frage.

BF: Sie arbeiten in einer Fabrik, in der Metalle geschmolzen und wiederaufbereitet werden. Aus diesen werden Rahmen für Fenster hergestellt.

R: Wie geht es Ihrer Familie?

BF: Gut.

R: Wie oft sind Sie mit Ihrer Familie in Kontakt?

BF: Seitdem ich hier in Ö bin, habe ich zweimal mit ihnen telefoniert. Einmal mit meinem Bruder und einmal mit meiner Schwester.

R: Mit welchem Bruder haben Sie telefoniert?

BF: Mit meinem jüngeren Bruder XXXX .

R: Was macht Ihr jüngerer Bruder?

BF: Es ist ein Lager und er passt auf dieses Lager auf. Er ist Nachtwächter. Tagsüber lernt er.

R: Wie alt ist Ihr Bruder?

BF: Er ist zwei Jahre jünger als ich.

Nachgefragt gebe ich an, dass er jetzt 24 Jahre alt geworden ist.

R: Sie haben heute gesagt, dass Sie zwei Jahre die Schule besucht hätten. In der Niederschrift vom XXXX haben Sie gesagt, dass Sie die Grundschule von XXXX bis XXXX im Iran besucht hätten. Was sagen Sie zu diesem Widerspruch?

BF: Nein, ich habe die Schule nicht bis XXXX besucht. Die Afghanen durften nicht mehr die Schule besuchen. Dann habe ich die Koranschule besucht. Ich war einige Male dort, ich wollte Mullah werden. Dann habe ich es aber doch nicht gemacht.

R: Sie haben in der Niederschrift vom XXXX angegeben, dass Sie eine Berufsausbildung als Kfz-Mechaniker haben.

BF: Ja, ich kenne mich aus. Ich habe keine Lehre gemacht, kenne mich aber sehr gut aus.

R: Haben Sie damit Ihren Lebensunterhalt bestritten?

BF: Ja.

R: Was haben Sie im Iran durchschnittlich monatlich verdient?

BF: 1,8 bis 2 MillionToman. Manchmal gab es mehr, manchmal gab es weniger Arbeit.

R: Wie lange haben Sie diese Tätigkeit ausgeübt?

BF: 3 oder 4 Jahre.

R. Hatten Ihre Großväter Geschwister?

BF: Ja, sie hatten, aber diese sind verstorben.

R wiederholt die Frage.

BF: Ja, sie hatten welche.

R: Wie viele Kinder hatten Ihre Großväter?

BF: Genau weiß ich es nicht.

R: Wenn Sie es nicht genau wissen, dann sagen es ungefähr.

BF: Ich habe damals meine Eltern nicht gefragt.

R: Haben Sie Ihre Eltern nie nach Onkeln und Tanten gefragt?

BF: Ich habe keine Onkel und Tanten väterlicherseits. Ich habe zwei Tanten mütterlicherseits.

R: Haben Sie Verwandte in Afghanistan?

BF: Nein, dort habe ich niemanden.

R: Woher wissen das dann, wenn Sie mit Ihren Eltern darüber nicht sprechen?

BF: Damals, als ich nach Afghanistan abgeschoben wurde, habe ich gefragt, ob ich dort jemanden dort habe oder nicht.

R: Haben Sie doch über Ihre Onkeln und Tanten mit den Eltern gesprochen?

BF: Damals als ich abgeschoben wurde, habe ich mit ihnen darüber gesprochen.

R: Was haben Ihnen Ihre Eltern gesagt?

BF: Sie haben gesagt, dass wir niemanden mehr in Afghanistan haben.

R: Warum sind Ihre Eltern mit Ihnen aus Afghanistan weggegangen?

BF: In diesen Jahren, als sie weggegangen sind, herrschte Krieg in Urzugan.

R: Warum sind Ihre Eltern später nicht nach Urzugan zurückgekehrt?

BF: XXXX ist ein Ort, wo Paschtunen und Hazara nebeneinander wohnen. Damals haben die Paschtunen die Grundstücke der Schiiten und Tadschiken enteignet.

R: Besitzen Sie oder Ihre Familie Grundstücke in Afghanistan?

BF: Unsere Grundstücke wurden damals alle enteignet.

R. In welchem Jahr wurden Sie nach Afghanistan abgeschoben?

BF: Das war im Jahr XXXX .

R: Warum wurden Sie nach Afghanistan abgeschoben?

BF: Die Polizei hat mich abgeschoben.

R wiederholt die Frage.

BF: Ich bin Motorrad gefahren. Für die Polizei ist es eine Straftat. Ich wurde festgenommen und nach Afghanistan abgeschoben. Die Dokumente, die ich bekommen hatte, wurden zerrissen.

R: Wie lange haben Sie sich dann in Afghanistan aufgehalten?

BF: Acht Monate. (BF antwortet in Deutsch).

R: Wo haben Sie sich in Afghanistan in diesem Zeitraum überall aufgehalten?

BF: Ein paar Tage war ich in Herat in einem Hotel. Dann bin ich nach Kabul gegangen. Dann bin ich nach XXXX gegangen.

R: Wie lange haben Sie sich in Kabul bzw. XXXX aufgehalten?

BF: Ein Monat war ich in Kabul. 6 Monate war ich in XXXX und ein Monat lang auf der Reiseroute zurück in den Iran.

R: Wo genau haben Sie sich in XXXX aufgehalten?

BF: In XXXX .

R: Ist das ein Dorf?

BF: Ich war auch in XXXX . Das ist so etwas wie eine Stadt.

R: Ist XXXX ein Teil von XXXX ?

BF: Es ist ein Bazar in XXXX .

R: Was meinen Sie mit: es ist Bazar?

BF: So wie ein türkischer Bazar.

R: In welchem Distrikt liegt XXXX ?

BF: Das ist ein Distrikt. Dieser gehört zu XXXX.

R: Welche Städte oder Dörfer haben an XXXX angegrenzt?

BF: Ich war nur im Bazar. Es gibt auch andere Dörfer wie XXXX .

R: Welche Dörfer gibt es darüber hinaus?

BF: Auf der anderen Seite liegt XXXX .

R: In welche Dörfer bzw. Städte sind Sie während Ihres 6 monatigen Aufenthaltes noch gekommen?

BF: Es gibt noch ein paar andere Dörfer. Ich bin mit dem Traktor gefahren und habe geackert.

R: In welchen Dörfern haben Sie das gemacht?

BF: Es gibt ein Dorf namens XXXX , XXXX , XXXX .

R: Warum sind Sie letztendlich nach XXXX , XXXX gekommen?

BF: Ein Monat war ich in Kabul und dort arbeitslos. Ich hatte dort kein Geld. Ein Fahrer ist in das Hotel gekommen und fragte mich, wann ich aus dem Iran gekommen bin und welchen Beruf ich erlernt habe. Ich habe gesagt, dass ich als Mechaniker gearbeitet habe. Ich würde mich in diesem Bereich auskennen. Dieser Mann hat gesagt, dass in XXXX Straßen gebaut werden. Es gibt viele Autos dort und diese würden sicher einmal kaputt werden. Dort könnte ich eine Arbeit finden. Deswegen bin ich nach XXXX gegangen. Die Sprache ist dort Dari, ich verstehe die Sprache.

R: Haben Sie dann in XXXX als Kfz-Mechaniker gearbeitet?

BF: Ja, als Mechaniker und als Traktorfahrer. Es war eine Garage, dort habe ich gearbeitet.

R: Bei wem haben Sie diese Tätigkeit ausgeübt?

BF: Mein Arbeitgeber war XXXX , dessen Vater hat XXXX geheißen.

R: War XXXX Ihr unmittelbarer Vorgesetzter?

BF: Ja.

R: Welcher Volksgruppe hat XXXX bzw. dessen Vater angehört?

BF: Es waren Hazara aus XXXX.

R: Wie war das zahlenmäßige Verhältnis der Volksgruppen zueinander?

BF: Es war nicht so interessant.

R wiederholt die Frage.

BF: Es waren dort hauptsächlich Hazara. Die meisten waren es. Ich habe dort alles gesehen.

R: Waren die anderen Volksgruppen zahlenmäßige Minderheiten gegenüber den Hazara?

BF: Am meisten waren die Hazara dort. In XXXX sind hauptsächlich Hazara. Dort wohnen hauptsächlich Hazara.

R: Wie hat die Firma, bei der Sie tätig waren, geheißen?

BF: Die Garage hatte keinen Namen. Sie hat " XXXX " geheißen.

R: Wie viele Personen haben außer Ihnen und XXXX dort gearbeitet?

BF: Mehrere Personen.

Nachgefragt gebe ich an, dass es über 100 Personen waren.

R: Wie sind Sie dort eingesetzt worden?

BF: Als ich nach XXXX gekommen bin, war ich in einem Hotel. Ich habe dort das Geschirr abgewaschen.

R: Was haben Sie bei XXXX gearbeitet?

BF: Am ersten Tag, als ich dorthin gegangen bin, habe ich gesagt, dass ich Mechaniker bin. In der Garage war ein Traktor, der kaputt war. Er hat mir gesagt, dass ich den Traktor reparieren soll. Ich habe die Werkzeuge genommen und habe den Traktor zerlegt. Ich habe ein paar Dichtungen gebraucht, diese genommen und den Traktor repariert.

R: Was haben Sie im Zeitraum, in dem Sie bei XXXX gearbeitet haben, gemacht?

BF: Ich habe als Mechaniker, als Fahrer gearbeitet. Ich habe mit dem Traktor Felder umgeackert und bin mit LKW gefahren und habe auch mit einem Bagger gearbeitet.

R: Was haben Sie durchschnittlich für diese Arbeit monatlich verdient?

BF: Ausgemacht waren 8000 bis 9000 Afghani. 8000 Afghani habe ich dann bekommen.

R: Wie ist es Ihnen in dieser Zeit als Sie in XXXX gewesen sind, finanziell gegangen?

BF: Am Anfang war es sehr schlecht. Ich habe Reste von anderen gegessen.

R: Da haben Sie noch nichts verdient, wie Sie es in der Niederschrift vom XXXX gesagt haben.

BF: Damals habe ich noch nicht gearbeitet. Ich habe nur Geschirr gewaschen und dafür etwas zu essen bekommen.

R: Wie ist es Ihnen dann gegangen, als Sie regelmäßig gearbeitet haben, als Baggerfahrer, Mechaniker?

BF: Es ist besser geworden. Aber trotzdem war es finanziell schwierig. Es war nicht so viel Geld. Die Hälfte habe ich nicht bekommen.

R: Was meinen Sie mit "die Hälfte habe ich nicht bekommen"?

BF: Ein paar Monate habe ich bei ihm gearbeitet. Die ersten zwei Monate hat er mich ausbezahlt. Den Rest hat er mir versprochen, aber nicht ausbezahlt.

R: In der Niederschrift vom XXXX sagen Sie dazu, dass Sie die ersten beiden Monate nichts verdient hätten. Und danach 8000 bis 9000 Afghani. Was sagen Sie zu diesem Widerspruch?

BF: Ich habe zwei Monate bei ihm gearbeitet, er zahlte nicht im Voraus. Dann hat er mir das Geld gegeben. Die weiteren Monate hat er mir nichts mehr bezahlt.

R: In der Niederschrift vom XXXX bzw. in der von Ihnen eingebrachten Beschwerde haben Sie davon nichts erwähnt.

BF: Man kann nicht alles sagen. Entweder hat der D es nicht verstanden, oder ich habe es nicht gesagt.

R: Die Verhandlung wird um 11:11 Uhr unterbrochen.

Die Verhandlung wird um 11:30 Uhr fortgesetzt.

R: Mit wem haben Sie im Iran zusammengelebt?

BF: Alleine.

R: Was meinen Sie mit alleine?

BF: Ich war meistens in der Arbeit. Ich war nicht oft bei der Familie.

R: Warum nicht?

BF: Ich war in der Arbeit.

R widerholt die Frage.

BF: Die Arbeit war etwas von meiner Familie entfernt.

R: Wann waren Sie dann bei der Familie?

BF: Einmal pro Monat, oder alle zwei Monate einmal kam ich zur Familie.

R: Wie sind Sie von Kabul nach XXXX gekommen? Beschreiben Sie die Reiseroute.

BF: Es gibt einen Weg namens XXXX . Diesen Weg habe ich genommen.

R wiederholt die Frage.

BF: Ich bin mit einem Minivan für ca 7 bis 8 Personen gefahren. Es war ein TOYOTA.

Nachgefragt gebe ich an, dass ich um 2 Uhr nachts in das Auto eingestiegen bin. Es gab jemanden, der den Wagen komplett gemietet hat, weil er auch einen Kranken bei sich hatte. Ich hatte kein Geld und bin mit ihm mitgefahren.

R: Wie sieht Ihre Reiseroute aus?

BF: Ich war davor nicht in Afghanistan, ich kenne mich nicht aus. Ich kann mich nur an XXXX erinnern.

R: Wieso können Sie sich gerade an XXXX erinnern, wenn Sie die anderen Namen nicht wissen?

BF: Ich habe nur gehört, dass XXXX gefährlich ist.

R: Erklären Sie Ihre Reiseroute.

BF: Vielleicht standen die Namen geschrieben. Ich kann nicht lesen.

R: Welchen letzten Bezirk oder Stadtteil haben Sie passiert, als Sie von Kabul hinausgefahren sind?

BF: Ich weiß, dass ich von XXXX weggefahren bin. Es gibt auch ein Hotel namens XXXX dort. Es gibt auch den Namen XXXX dort. Dort sind auch Drogenabhängige.

R wiederholt die Frage.

BF: Das weiß ich nicht.

R: Wie schaut es in XXXX aus? Beschreiben Sie die Gegend?

BF: Ich war dort 6 Monate. Es gibt dort viele Berge, es ist dort sehr kalt. Winter ist sehr kalt, im Frühling ist es sehr angenehm. Das Wasser ist "süß". Die Straßen sind Lehmstraßen. Auf der einen Seite ist ein Berg, auf der anderen Seite ist ein Fluss.

R: Wie nennen die Einheimischen diesen Fluss?

BF: Der Fluss wird XXXX genannt.

R: Wie viele Häuser hat XXXX ?

BF: 700 bis 800 oder 1000 Häuser. Vielleicht auch mehr.

R: Welcher Religion gehören Sie an?

BF: Ich bin Schiite.

R: Haben Sie in Afghanistan Ihre Religion praktiziert?

BF: Nein, ich habe nicht gebetet.

R: Haben Sie wegen Ihrer Religionszugehörigkeit in Afghanistan Probleme gehabt?

BF: Ja.

R: Inwie fern?

BF: In Afghanistan gibt es Schiiten und Sunniten.

R: Haben Sie persönlich Probleme wegen Ihrer Religionszugehörigkeit?

BF: Ja, hatte ich.

R: In wie fern?

BF: Ich kann in Afghanistan nicht herumgehen, weil ich Schiit bin. Ich werde geköpft.

R wiederholt die Frage nach den Problemen mit der Religionszugehörigkeit.

BF: Nein, dort ist nichts passiert.

R: Wo haben Sie in XXXX gelebt?

BF: In dem Bazar, in XXXX Garage.

R: Sie haben direkt in der Garage gelebt?

BF: Ja, ich hatte ein Zimmer dort.

R: Wie viele andere Personen haben dort noch ein Zimmer gehabt?

BF: Es waren viele Personen dort. Mechaniker, Autofahrer. Es waren 5 bis 6 Zimmer.

R: Wo hat Ihr Chef XXXX gelebt?

BF: Sein Haus war etwas entfernt. Ca. 300 Meter entfernt in einer anderen Gasse.

R: Wie viele Zimmer hatte das Haus?

BF: Wo.

R wiederholt die Frage.

BF: Oben war ich nicht. Auf der rechten Seite gab es zwei Zimmer. Im Obergeschoß war ich nicht.

R: Wo haben sich die beiden Zimmer auf der rechten Seite befunden?

BF: Wie?

R: Fragewiederholung.

BF: Vom Hof ist man hineingegangen. Geradeaus war ein 2stöckiges Haus. Auf der rechten Seite war ein 2stöckiges Haus. Geradeaus waren die 2 Zimmer.

R: Fragewiederholung.

BF: Man kommt in den Hof hinein. Geradeaus waren die 2 Zimmer. Vom Haupteingang aus gesehen war ein Haus. Hinter dem Haus gab es einen Garten. Geradeaus gab es 2 Gästezimmer, diese waren getrennt vom Haus.

R: Wie viele Zimmer hat es im Haus gegeben?

BF: Ich habe gesagt, dass ich nicht im Haus war. Ich weiß nicht, wie viele Zimmer es im Haus gibt.

R: Warum wissen Sie, dass es dort zwei Gästezimmer gibt?

BF: Ich war in diesen Gästezimmer. Ein Zimmer war auf der einen, ein Zimmer war auf der anderen Seite. In der Mitte war ein Platz für die Schuhe.

R: Wie viele Leute waren in den beiden Gästezimmern untergebracht?

BF: Es ist leer gestanden. Es gab nur zwei große Samoware, welche das Wasser mit Kohle geheizt haben.

R: Wann waren Sie in diesem Gästezimmer, nachdem Sie gesagt haben, Sie haben Ihr Zimmer in der Garage von XXXX gehabt?

BF: Ich war täglich in diesem Hof. Es war sein Haus.

R: Sie sagen einerseits Sie haben ein Zimmer in der Garage von XXXX gehabt. Andererseits seien Sie im Gästezimmer gewesen. Was sagen Sie dazu?

BF: Es gab dort einen großen Wasserbehälter und habe dorthin immer mit dem Traktor Wasser gebracht, indem ich die Behälter vollgefüllt habe.

R: Wie oft mussten Sie die Behälter vollfüllen?

BF: Unterschiedlich, mal jeden Tag, mal jeden zweiten Tag.

R: Wovon war die Befüllung der Behälter abhängig?

BF: Je nach Wasserbedarf. Es war Trinkwasser bzw. Wasser zum Waschen.

R: Wer hat in den Gästezimmern gelebt und das Wasser konsumiert?

BF: Sie haben das missverstanden. Dieser Behälter war im Hof. Ich habe das vollgefüllt und die Familie von XXXX hat es benützt.

R: Aus welchen Familienmitgliedern hat die Familie von XXXX bestanden?

BF: Es waren sehr viele. XXXX hat 4, 5 Söhne gehabt. Eine ältere Tochter, einen kleinen Sohn namens XXXX , ca. 7 Jahre alt. Dann noch zwei, drei kleine Kinder im Alter von 3 bis 4 Jahren. Es war die Familie von XXXX . Außerdem haben auch noch die Brüder von XXXX in diesem Haus gewohnt. Wie viele Kinder diese gehabt haben, weiß ich nicht.

R: Wie lange haben Sie sich in XXXX aufgehalten?

BF: Ca. 6 Monate.

R: Warum nicht länger?

BF: Es ist

Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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