RS Vwgh 2020/2/19 Ro 2019/14/0010

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Veröffentlicht am 19.02.2020
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 2005 §57
VwGG §34 Abs1

Rechtssatz

Die Frage, ob eine amtswegige Prüfung der Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel nach § 57 AsylG 2005 zu erfolgen hat oder nicht, stellt dann eine fallbezogen irrelevante (bloß abstrakte) Rechtsfrage dar, wenn nicht einmal vorgebracht wird, dass die Voraussetzungen für die Erteilung des Aufenthaltstitels vorlägen (vgl. VwGH 14.12.2016, Ro 2016/19/0004).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RO2019140010.J02

Im RIS seit

07.04.2020

Zuletzt aktualisiert am

07.04.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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