Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
25.02.2020Norm
AWG 2002 §73 Abs1Rechtssatz
Eine Regelung, die für eine Parteistellung auch von anderen Personen als den „Verpflichteten“ nach § 73 Abs 1 AWG sprechen würde, besteht nicht. Insbesondere begründet die Zustellung einer Bescheidausfertigung an eine Nichtpartei nicht deren Parteistellung (vgl VwGH 2013/07/0183).
Schlagworte
Umweltrecht; Abfallwirtschaft; Behandlungsauftrag; Verpflichteter; Parteistellung; Zurückweisung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.665.001.2019Zuletzt aktualisiert am
18.10.2021