RS Vwgh 2020/2/6 Ra 2020/14/0025

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.02.2020
beobachten
merken

Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art133 Abs5
B-VG Art7 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ro 2016/11/0013 E 13. Dezember 2018 RS 5

Stammrechtssatz

Soweit sich die Revisionswerberin in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten verletzt sieht, weil das VwG Willkür geübt habe, ist darauf zu verweisen, dass es sich hierbei nicht um vor dem VwGH verfolgbare Rechte handelt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020140025.L02

Im RIS seit

06.04.2020

Zuletzt aktualisiert am

06.04.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten