Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs5Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ro 2016/11/0013 E 13. Dezember 2018 RS 5Stammrechtssatz
Soweit sich die Revisionswerberin in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten verletzt sieht, weil das VwG Willkür geübt habe, ist darauf zu verweisen, dass es sich hierbei nicht um vor dem VwGH verfolgbare Rechte handelt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020140025.L02Im RIS seit
06.04.2020Zuletzt aktualisiert am
06.04.2020