RS Vwgh 2020/2/12 Ra 2020/03/0016

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.02.2020
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Index

25/04 Sonstiges Strafprozessrecht

Norm

ARHG §33
ARHG §34 Abs1

Rechtssatz

Die subjektiven Rechte des Auszuliefernden sind im gerichtlichen Verfahren umfassend zu prüfen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020030016.L05

Im RIS seit

06.04.2020

Zuletzt aktualisiert am

06.04.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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