RS Vwgh 2020/2/13 Ra 2019/01/0005

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Veröffentlicht am 13.02.2020
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Index

E3L E19103010
001 Verwaltungsrecht allgemein
19/05 Menschenrechte
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 2005 §11
MRK Art3
VwRallg
32011L0095 Status-RL

Rechtssatz

Nach der Rechtsprechung des EGMR ist es nach Art. 3 MRK den Staaten nicht untersagt, sich auf das Bestehen einer IFA zu stützen. Der Person muss es aber möglich sein, in das betreffende Gebiet zu reisen, dort Zutritt zu erhalten und sich dort niederzulassen, ohne tatsächlich der Gefahr einer Misshandlung ausgesetzt zu sein (vgl. Agentur der Europäische Union für Grundrechte, Handbuch zu den europarechtlichen Grundlagen im Bereich Asyl, Grenzen und Migration (2014), 86, mit Verweis auf EGMR 28.6.2011, Sufi und Elmi/Vereinigtes Königreich, Nr. 8319/07 und 11449/07, Z 266).

Schlagworte

Verwaltungsrecht allgemein Rechtsquellen VwRallg1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019010005.L01

Im RIS seit

06.04.2020

Zuletzt aktualisiert am

06.04.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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